Baugenehmigung

28. Juni 2024 – Einreichung des Bauantrags Die Dokumentation für die Baugenehmigung ist fertiggestellt, und am Vorabend des Festes des Patrons der FSSP, des hl. Petrus, reichen wir über unseren Projektplaner Ing. Tomáš Fuit beim Magistrat der Stadt Budweis / České Budějovice den Antrag auf die sogenannte gemeinsame Genehmigung (Bebauungs- und Baugenehmigungsverfahren) ein. Für unseren Projektplaner bedeutete dies unter anderem, zwölf Stellungnahmen verschiedener Behörden einzuholen (Netze, Naturschutz, Denkmalschutz usw.). 22. Februar 2025 – Baugenehmigung tritt in Kraft Am Fest Stuhl des hl. Petrus, das innerhalb der FSSP als Fest 1. Klasse gefeiert wird, gibt die Baubehörde den letzten Stempel: Die Baugenehmigung tritt in Kraft. Zufall oder ein Spiel der göttlichen Vorsehung? Alle Einwände sind geklärt und wir können mit dem Bau beginnen. Wir erhalten das lang ersehnte Schild: „Bau genehmigt“. Dennoch muss die Dokumentation für die Bauausführung und der Haushalt noch abgeschlossen werden, damit wir einen Antrag auf Fördermittel stellen können.

Erklärung des Pfarrhauses zum Kulturdenkmal

Das Ministerium für Kultur der Tschechischen Republik erklärte das Pfarrhaus zum Kulturdenkmal. Durch diese Entscheidung mussten die bisherigen Pläne überarbeitet werden. Die Erklärung des Gebäudes zum Kulturdenkmal erschwerte einerseits die Verhandlungen, bietet andererseits aber die Hoffnung auf Fördermittel aus öffentlichen Mitteln. Im Rahmen der Erklärung des Pfarrhauses zum Kulturdenkmal wurde im September 2023 von Ing. Hana Hanzlíková und P. PhDr. Jakub Zentner eine bauhistorische Untersuchung des Pfarrhauses abgeschlossen, die die Geschichte des Hauses und seine bauhistorische Entwicklung detailliert dokumentiert. Gleichzeitig begann die Projektvorbereitung sowie die aufwendige Einholung verschiedener Baugenehmigungen, die im Herbst 2024 abgeschlossen wurde.

Erwerb des Pfarrhauses

Priesterbruederschaft St. Petrus (FSSP), vertreten durch seinen gleichnamigen eingeschriebenen Verein, erwarb das Gebäude des Pfarrhauses von der römisch-katholischen Pfarre Řimau zum Preis von 4.364.000 Kč (ca. 172.500 €) mit dem Ziel der Rekonstruktion und der Einrichtung des Sitzes der geistlichen Verwaltung der Pfarrei. Der Preis wurde auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens vom 20. Februar 2021 auf 5.364.140 Kč (ca. 212.000 €) festgesetzt und um 1.000.140 Kč (ca. 39.500 €) reduziert, unter Berücksichtigung vorheriger Investitionen in Höhe von etwa 1.500.000 Kč (ca. 60.000 €), die das Kněžské bratrstvo sv. Petra bereits in die Immobilie getätigt hatte. Die Pfarrei Řimau wurde bereits am 1. August 2019 durch einen Vertrag zwischen der FSSP und dem Bistum Budweis gemäß Kan. 520 CIC in die Verwaltung der Priesterbruederschaft St. Petrus übertragen. Von den Mitteln, die die Pfarre auf diese Weise erhielt, musste sie 75 % an das Bistum Budweis abführen, welches der Pfarre im Gegenzug 5 % zur Mitfinanzierung des Projekts „Erneuerung des Wallfahrtsortes Řimau“ aus dem IROP-Förderfonds (mit Kosten über 100 Millionen Kč, ca. 3,95 Mio. €) zurückgab. Das Bistum Budweis sicherte sich im Falle eines Wiederverkaufs des Pfarrhauses ein Vorkaufsrecht, und die Priesterbruederschaft St. Petrus verpflichtete sich, das Pfarrhaus für die Bedürfnisse der Pfarre Řimau als Sitz seiner Priester­gemeinschaft zu nutzen. Der Hauptgrund für den Kauf des Pfarrhauses war, dass die FSSP als Investor für die geplanten Renovierungsarbeiten auftreten würde.

Renovierung des Erdgeschosses und des Durchgangs

Von Januar bis März 2020 wurde der Eingangsdurchgang des Pfarrhauses in Řimau sowie der Keller einschließlich der Sicherung des Grundwasserabflusses instand gesetzt. Neben dem Durchgang wurde ein kleiner Raum für Besucherempfang mit Kochnische renoviert. Im Rahmen dieser Arbeiten wurden die Fenster in den nutzbaren Räumen ausgetauscht, Holzöfen angeschafft und die Kapelle neu gestrichen. Die Gesamtkosten für die notwendigen Anpassungen des Pfarrhauses an Wohnzwecke betrugen 1.500.000 Kč (ca. 60.000 €).

Bodenreparatur in zwei Räumen

Beginn der Reparatur der morsch gewordenen Balken einschließlich des Austauschs der Balkenköpfe und der Bodenreparatur in zwei Räumen. Die Arbeiten wurden in Eigenregie durchgeführt.